Veröffentlichung in eigener Sache

Am 27. Dezember veröffentlichten die PIRATEN NRW einen Gastbeitrag auf der Webseite des Landesverbandes. Der Landesvorstand NRW kommuniziert hier die Antworten auf einen Fragenkatalog, der ihm von einem Mitglied des Bundesvorstands zum Beitrag gestellt wurde. In dem Fragenkatalog werden haltlose Vorwürfe und Verdächtigungen gegen Mitglieder des Landesvorstands und einen von uns geschätzten Gastautoren erhoben.
Die gegen den Landesvorstand erhobenen Vorwürfe sind pauschal und basieren nicht auf inhaltlicher Kritik, sondern auf formalen Unterstellungen. Sie wurden zunächst in einer Vorstandssitzung angesprochen und anschließend in schriftlicher Form wiederholt und stellen eine erhebliche Störung der laufenden Arbeit des Landesverbands dar.

Der Landesvorstand NRW sieht sich daher verpflichtet, Transparenz herzustellen:

  • über die ordnungsgemäße Arbeitsweise des Landesvorstands,
  • über die Art der erhobenen Vorwürfe und
  • über den Umgang des Bundesvorstands mit programmkonformer Parteiarbeit auf Landesebene.

Weil das Vorgehen des Bundesvorstands aus unserer Sicht damit eine Grenze überschritten hat, die wir nicht hinnehmen können, haben wir uns entschieden, unsere Antworten öffentlich zu machen. Die Veröffentlichung erfolgt, um diese Vorgänge nachvollziehbar zu machen und unbegründeten Verdächtigungen offen und überprüfbar entgegenzutreten:

1. Wer ist verantwortlich für die Veröffentlichung des Gastbeitrags des SPD Mitglieds Sven Bechen Beitrag vom 27.12.2025 auf der Website der Piratenpartei NRW?
Die Veröffentlichung des Gastbeitrags eines von uns sehr geschätzen und parteilosen Autoren erfolgte im Rahmen der ordnungsgemäßen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbands Nordrhein-Westfalen. Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit (AGÖA) ist vom Landesvorstand mit der redaktionellen Betreuung der Landeswebseite sowie der Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Blogbeiträgen und Pressemitteilungen beauftragt. Beiträge werden innerhalb dieser Zuständigkeit in Pads erstellt, redaktionell bearbeitet, lektoriert und anschließend durch ein Mitglied des Landesvorstands freigegeben. Dieses Verfahren wurde im vorliegenden Fall vollständig eingehalten. Zuständiges Vorstandsmitglied für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist Andrea Deckelmann. Eine weitergehende Individualisierung von Verantwortung über diese klar geregelten Zuständigkeiten hinaus ist weder vorgesehen noch sachlich geboten.

2. Wann hat es einen Beschluss für die Veröffentlichung des Textes eines Ex-Piraten gegeben, diesen auf die NRW -Website zu stellen und schickt bitte auch den Link, wo der Beschluss einsehbar ist.
Für die Veröffentlichung von Gastbeiträgen auf der Landeswebseite ist kein gesonderter formaler Vorstandsbeschluss erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgte im Rahmen der bestehenden Beauftragung der AGÖA und der üblichen redaktionellen Abläufe der Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbands. Diese Praxis ist etabliert, dokumentiert und Bestandteil der laufenden Vorstandsarbeit. Die redaktionelle Fertigstellung und Freigabe des Beitrags ist im Protokoll der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit nachvollziehbar dokumentiert. Die Erwartung eines zusätzlichen Beschlusses entbehrt daher jeder organisatorischen und satzungsrechtlichen Grundlage.

3. War im Vorfeld bzw. ist dem Vorstand bewußt, dass die Aussagen von Sven parteischädigend für die Piratenpartei sind?
Nein. Der Landesvorstand weist die Einordnung des Beitrags als „parteischädigend“ mit aller Schärfe zurück. Diese Unterstellung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Der veröffentlichte Gastbeitrag entspricht in Inhalt, Zielrichtung und politischer Grundannahme eindeutig dem Programm und den Werten der Piratenpartei Deutschland. Er steht für eine menschenrechtsorientierte, inklusive und diskriminierungsfreie Migrationspolitik, betont Integration, Teilhabe und gesellschaftliche Verantwortung und wendet sich ausdrücklich gegen Abschottung sowie gegen selektive oder utilitaristische Bewertungsmaßstäbe von Menschen.
Ein Text, der diese programmatischen Grundsätze bekräftigt, kann nicht als parteischädigend qualifiziert werden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Veröffentlichung eines solchen Beitrags ist Ausdruck programmatischer Klarheit und politischer Verantwortung. Die bloße Tatsache, dass der Text nicht allen innerparteilichen Strömungen gefällt, begründet keine Parteischädigung. Wer den Vorwurf der Parteischädigung erhebt, ist in der Pflicht, konkret und nachvollziehbar darzulegen, an welcher Stelle der Beitrag gegen beschlossene Positionen der Piratenpartei verstoßen soll.

4. Hat das verantwortliche Vorstandsmitglied für die Veröffentlichung den Text auf Plausibilität geprüft?
Ja. Der Gastbeitrag wurde vor Veröffentlichung redaktionell auf Plausibilität, Verständlichkeit und inhaltliche Schlüssigkeit geprüft. Er ist eindeutig als politischer Meinungs- und Diskussionsbeitrag erkennbar und erhebt nicht den Anspruch eines wissenschaftlichen Fachgutachtens. Die Prüfung erfolgte im Rahmen dessen, was bei politischen Gastbeiträgen üblich, angemessen und sachgerecht ist. Eine weitergehende Erwartung, politische Texte müssten einer vollständigen wissenschaftlichen oder statistischen Detailprüfung unterzogen werden, ist weder realistisch noch Maßstab redaktioneller Arbeit in der politischen Öffentlichkeitsarbeit.

5. Ist dem Vorstand bewußt, dass die enthaltenen Recherche-Informationen andere zusätzliche Aussagen beinhalten, wodurch der Verfasser ein konträren Bild der Sachlage gezeichnet hat?
Nein. Der Landesvorstand weist auch diese Unterstellung entschieden zurück. Es ist weder ersichtlich noch nachvollziehbar, dass der Beitrag durch die verwendeten Recherche-Informationen ein verzerrtes, irreführendes oder sachlich falsches Gesamtbild zeichnen würde. Der Text stützt sich auf öffentlich zugängliche Informationen, Studien und Berichte und zieht daraus politische Bewertungen, wie sie für einen politischen Meinungsbeitrag legitim und üblich sind.
Solange keine konkreten Textstellen benannt werden, an denen Informationen nachweislich falsch dargestellt, aus dem Kontext gerissen oder verfälschend interpretiert wurden, entbehrt dieser Vorwurf jeder sachlichen Grundlage. Der Landesvorstand weist auch ihn daher in aller Deutlichkeit zurück.

Erklärung

Der Landesvorstand NRW steht geschlossen, ausdrücklich und uneingeschränkt hinter der Veröffentlichung dieses Gastbeitrags. Die Veröffentlichung war ordnungsgemäß, rechtmäßig und inhaltlich nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Der Beitrag vertritt das Programm und die Werte der Piratenpartei Deutschland.

Insgesamt weisen wir die im vorliegenden Fragenkatalog enthaltenen Unterstellungen in aller Schärfe zurück. Der Versuch, dem Landesverband NRW oder einzelnen Vorstandsmitgliedern Pflichtverletzungen, mangelnde Sorgfalt oder Parteischädigung zuzuschreiben, entbehrt jeder sachlichen Grundlage und stellt eine unzulässige Infragestellung legitimer programmatischer Arbeit dar. Das konsequente Vertreten von Programm und Werten ist keine Parteischädigung, sondern Kern verantwortlicher Parteiarbeit.

Besonders befremdlich ist dieses Vorgehen vor dem Hintergrund, dass der Bundesvorstand selbst zuvor Texte veröffentlicht hat, die in wesentlichen Punkten von den programmatischen Positionen der Piratenpartei abweichen. Statt diese programmatischen Widersprüche auf Bundesebene kritisch aufzuarbeiten, wird nun versucht, einen Landesverband zu problematisieren, der sich ausdrücklich programmkonform verhält. Diese Asymmetrie ist offensichtlich und politisch nicht hinnehmbar.
Der vorliegende Fragenkatalog wirkt daher nicht wie der Versuch einer sachlichen Klärung, sondern wie ein übergriffiges Instrument zur Disziplinierung, zur Verunsicherung und zur Störung innerparteilicher Arbeit. Ein solches Vorgehen untergräbt Vertrauen, beschädigt die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebene und widerspricht dem Selbstverständnis einer basisdemokratischen, pluralistischen Partei.

Der Landesverband NRW wird es nicht akzeptieren, dass pflichtbewusstes Eintreten für Programm und Werte der Piratenpartei als Anlass für unbelegte Verdächtigungen und politische Manöver genutzt wird. Die Fragen sind zudem partiell potenziell datenschutzrechtlich relevante Unterstellungen, deren Behauptung ohne öffentliche Relevanz ist. Desweiteren sind die Fragen suggestiv ohne inhaltliche Belege.

Wir erwarten vom Bundesvorstand, dass er die programmgetreue Arbeit des Landesverbands respektiert und diese nicht durch haltlose Unterstellungen oder formale Verdächtigungen stört. Ein Landesverband, der konsequent das beschlossene Programm und die Werte der Piratenpartei vertritt, erfüllt seine Aufgabe und darf nicht durch unbegründete Vorwürfe in seiner Arbeit behindert werden. Wir nehmen dieses Vorgehen nicht hin. Der Landesvorstand behält sich ausdrücklich vor, diese Antworten ganz oder in Teilen zu veröffentlichen, um Transparenz über den Umgang des Bundesvorstands mit einem programmgetreuen Landesverband herzustellen.

Ein Kommentar

  1. 1

    Das fragende BuVo-Mitglied hat die Bedeutung der Worte plural, Teilhabe und Debatte offenkundig nicht vollständig durchdrungen. Schon schade irgendwie. Vielleicht kommt es mal auf ein Altbier in die NRW Landeshauptstadt, dann könnten wir uns über diese Begriffe austauschen. 🙂

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