Dies ist Version 1.23 der Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland. Sie wurde am 04.05.2023 verabschiedet und ist sofort gültig.

Nach dem Rücktritt des Politischen Geschäftsführers wurden seine Aufgabenbereiche per Beschluss vom 02.11.2023 auf die anderen Vorstandsmitglieder verteilt.

Geschäftsordnung des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen

§1 – Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.

§2 – Einladung zu Vorstandssitzungen
Ist keine reguläre Vorstandssitzung angesetzt, wird zu dieser öffentlich, mit einer Frist von 24 Stunden auf der Organisationsliste und der Internetpräsenz des Vorstandes eingeladen. In der Regel wird während der Vorstandsitzung der Termin für die nächste Vorstandssitzung beschlossen und im Sitzungsprotokoll veröffentlicht. Ist dies nicht der Fall, wird über die NRW-Info-Mailingliste eingeladen.

§3 – Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. Tagesordnungspunkte (TOPs) können auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.

§4 – Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jeder Pirat. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung als E-Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de zu schicken oder über das entsprechende Formular einzureichen und mit dem Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, müssen dies bei Antragseinreichung anzeigen.

§5 – Öffentlichkeit und deren Ausschluß
Die Vorstandssitzungen sind in der Regel öffentlich abzuhalten. Im Anschluss an den öffentlichen Teil einer Vorstandssitzung kann ein nicht-öffentlicher Teil der Sitzung abgehalten werden. Dieser dient dazu Personalangelegenheiten, Ordnungsmaßnahmen, Tätigkeiten mit personenbezogenen Daten oder Ähnlichem zu besprechen, welche unter Wahrung von schützenwerten, personenbezogenen Daten unter Auschluss der Öffentlichkeit behandelt werden müssen.

§6 – Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch die anwesenden Vorstandsmitglieder zu Beginn einer Sitzung bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter dieses erteilt bekommen.

§7 – Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt namentlich. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.

§8 – Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt. Dieses muss die folgenden Punkte enthalten:

  • Beginn,
  • Ort,
  • anwesende Vorstände,
  • entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände
  • Versammlungsleitung
  • Protokollführer,
  • Beschlussfähigkeit,
  • Tagesordnung,
  • die seit der letzten Sitzung getätigten Umlaufbeschlüsse,
  • die seit der letzten Sitzung getätigten Finanzbeschlüsse,
  • Anträge,
  • Beschlüsse,
  • Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder,
  • Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes,
  • bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung,
  • Ende,

Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Das Protokoll ist bei der nächsten Sitzung vom Vorstand zu bestätigen. Das angefertigte Protokoll ist, in seiner vorläufigen Version, innerhalb von drei Tagen auf der Organisationsliste und auf der Internetpräsenz des Vorstandes zu veröffentlichen.

§9 – Umlaufbeschlüsse zwischen den LVor Sitzungen

Der Vorstand hat das Recht, Anträge zwischen den Vorstandssitzungen an vorstand@piratenpartei-nrw.de entgegen zu nehmen und abzustimmen. Die Abstimmung findet im Request Tracker als Kommentar statt.

Umlaufbeschlüsse werden mit einer absoluten Mehrheit gefasst. Erreicht ein Beschluss zwischen zwei Vorstandssitzungen nicht die nötige Anzahl abgegebener Stimmen, so wird dieser als allgemeiner Antrag in der nächten Vorstandssitzung behandelt.

Abgestimmte Umlaufbeschlüsse sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen.

§10 – Finanzbeschlüsse

Anträge, die eine Zuweisung von einem virtuellen Kreisverbandskonto beinhalten, können im Umlauf durch die Schatzmeisterei verabschiedet werden und sind umgehend zu veröffentlichen. Die Bestätigung des Beschlusses wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.

Finanzausgaben aus dem Budget des Landesverbandes bis zu einer Höhe von 250€ können durch die Schatzmeisterei beschlossen werden. Der Beschluss wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.

Finanzausgaben aus dem Budget des Landesverbandes über 250€ werden in der Vorstandssitzung oder per Umlaufbeschluss beschlossen.

§10a – Finanzbeschlüsse & Anträge – Detailregelungen

  1. Finanzanträge und -budgets haben – falls nicht anderslautend explizit beschlossen – grundsätzlich lediglich eine Verfügbarkeitsdauer von 6 Monaten ab Freigabe durch den Landesvorstandes. Rechnungen, welche nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, sind nicht mehr durch den Beschluss gedeckt. Bei postalischem Versand gilt das Datum des Poststempels; bei Einreichung per E-Mail gilt das Datum der Mail. Es ist möglich einen Antrag auf Verlängerung der Verfügbarkeitsdauer an den Vorstand zu stellen sowie bereits im Finanzantrag eine abweichende Verfügbarkeitsdauer des Budgets zu beantragen.
  2. Finanzanträge und -budgets sind stets in der Betragshöhe zu limitieren.
  3. Beschlüsse aus den Mitteln des Landesverbandes sind stets einem Budgetposten zuzuordnen. Die Zuordnung trifft spätestens der Landesvorstand während des Beschlusses.
  4. Bei Anträgen aus den Budgets der virtuellen Kreisverbände ist der virtuelle Kreisverband stets zu benennen.
  5. Die Verfügbarkeitsdauer sowie die Limits des jeweiligen Budgets werden durch das Protokoll der Vorstandes festgehalten. Anträge, welche diesen protokolarischen Anspruch nicht erfüllen, gelten als ungültig und müssen nicht erstattet werden.
  6. Gültige Finanzbeschlüsse und -budgets werden von der Schatzmeisterei in SAGE als Budgets eingetragen.
  7. Das in §10a benannte Verfahren gilt ebenso für nicht-öffentliche Beschlüsse. Der Landesvorstand informiert in einem solchen Fall das Schatzmeisterteam über entsprechende Beschlüsse, für welche Rechnungen erwartet werden. Hier genügt entsprechende Nennung der Nicht-Öffentlichkeit, des voraussichtlichen Rechnungssteller, voraussichtliche Höhe und Ticketnummer des Beschlusses. Ist dem Schatzmeisterteam kein Einblick in den nicht-öffentlichen Beschluss zu gewähren, so ist der Landesvorstand zur Rechnungsprüfung verpflichtet.

§11 Finanzanträge während der Vorstandssitzung
Finanzanträge, welche für eine Vorstandssitzung auf deren Tagesordnung stehen, müssen um behandelt zu werden von einem der Antragssteller oder einem Vertreter vorgestellt werden.

§12 – Aufzeichnungen
Der öffentliche Teil der Vorstandssitzung wird nach Möglichkeit in Bild und/oder Ton aufgezeichnet und innerhalb von maximal 6 Tagen auf der Internetpräsenz des Vorstands eingebunden, wenigstens aber verlinkt. Die Aufzeichnungen werden nach 2 Jahren archiviert.

§13 – Protokolle nicht öffentlicher Sitzungsteile
Über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird ein Protokoll geführt. Dieses ist in einem gesicherten Bereich zu archivieren.

§14 Gutachten und Rechtsauskünfite
Eine Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Rechtsauskunft wird öffentlich dokumentiert. Gutachten werden, sobald sie eingetroffen sind und soweit das datenschutzrechtlich möglich ist, vom Vorstand unmittelbar auf dem Vorstandsportal veröffentlicht und im Nachgang kommentiert.

§15 – Aufgabenverteilung im Vorstand
Sven Bechen – Vorsitzender

  • Wahlprogramm / Programmarbeit NRW
  • Mitgliederkontakt (1)
  • Koordination Ressorts / Themen
  • Vernetzung innerhalb des LV (Direktmandate/Ratsmandate)(1)
  • Vernetzung innerhalb des LV (KVs und vKVs) (1)
  • Pflege der Beziehungen zu LV/BV/EU
  • Kommunikation mit NGOs und Verbänden
  • Sponsoring
  • Außendarstellung (1)

Andrea Deckelmann – stellvertretende Vorsitzende

  • Unterstützung des Vorsitzenden
  • Öffentlichkeitsarbeit & Presse (1)
  • Wahlkampforga und -koordination (1)
  • Kommunikation intern (interne Öffentlichkeit) (1)
  • Betreuung Landesgeschäftsstelle
  • Aussendarstellung (2)
  • Vernetzung innerhalb des LV (KVs und vKVs) (2)
  • LPTs/Veranstaltungen (2)
  • Vernetzung Bund (2)

Wolf Roth – Schatzmeister

  • Finanzverwaltung
  • Budgetplanung
  • Rechenschaftsberichte
  • Vertragswesen
  • Mitgliederkommunikation
  • Spendenakquise
  • Sponsoring (2)

Carsten Nyga – Generalsekretär

  • Mitgliederverwaltung (1)
  • LPTs/Veranstaltungen (Einladungen/Akkreditierung)
  • Spendenakquise
  • Neumitgliederbetreuung
  • LPTs/Veranstaltungen (1)
  • Unterstützung Schatzmeister
  • Ansprechpartner für Datenschutz (2)

Christoph Bonnemann – Beisitzer

  • Datenschutz
  • Schnittstelle zur AG Technik
  • Tickets schubsen

Ann Keddi – Beisitzerin

  • Öffentlichkeitsarbeit & Presse (2)
  • Kommunikation intern (interne Öffentlichkeit) (2)
  • LaVo-Team
  • AG-Betreuung in Social Media-Angelegenheiten und Ankündigungen
  • Tickets schubsen

Martin Schwarz – Beisitzer

  • Wahlprogramm / Programmarbeit NRW (2)
  • Wahlkampforga und -koordination (2)
  • Vernetzung innerhalb des LV (Direktmandate/Ratsmandate) (2)

 

Kommentare geschlossen.