Die Piratenpartei NRW wird in der nächsten Zeit viele Veranstaltungen sowie den Bundestagswahlkampf organisieren. Hierfür müssen auch zahlreiche Verträge mit externen Dienstleistern geschlossen werden. Um Ärger zu vermeiden, bittet der Landesvorstand NRW um Beachtung der folgenden Regeln:

* Einzelne Parteimitglieder können gegenüber Dritten nur im Namen der Piratenpartei NRW auftreten, sofern der Vorstand sie hierzu beauftragt hat.

* Finanzielle Verpflichtungen für den Landesverband können auch Beauftragte nur eingehen, sofern mindestens ein Vorstandsmitglied den Vertrag mit unterzeichnet bzw. den Auftrag vorab ausdrücklich billigt.

* Verträge sollen nach Möglichkeit schriftlich geschlossen werden.

* Veranstaltungen des Landesverbandes werden üblicherweise unter Einbeziehung der AG Events organisiert.

Der Landesvorstand bittet darum, keine Visitenkarten, Briefbögen, E-Mail-Signaturen und Parteilogos zu verwenden, die den falschen Eindruck einer Beauftragung oder gar Vertretungsbefugnis erwecken.

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