Beschluss des Landesvorstands vom 02.10.2012

Am Dienstag, den 02.10.2012 sah sich der Vorstand der Piratenpartei NRW gezwungen, wegen eines schweren Datenschutzverstoßes eine Ordnungsmaßnahme nach § 4 und § 6b(2) der Landesverbandssatzung in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung gegen den politischen Geschäftsführer Klaus Hammer zu verhängen. Klaus Hammer selbst hat den Landesvorstand über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Zur Bewertung […]

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