Am Dienstag, den 02.10.2012 sah sich der Vorstand der Piratenpartei NRW gezwungen, wegen eines schweren Datenschutzverstoßes eine Ordnungsmaßnahme nach § 4 und § 6b(2) der Landesverbandssatzung in Verbindung mit § 6 der Bundessatzung gegen den politischen Geschäftsführer Klaus Hammer zu verhängen. Klaus Hammer selbst hat den Landesvorstand über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Zur Bewertung des Datenschutzverstoßes wurde der Datenschutzbeauftragte des Landesverbands NRW informiert und angehört.

Klaus Hammer wird die Befähigung, ein Parteiamt zu bekleiden, auf 2 Jahre aberkannt.
Er hat mit seinem Verhalten insgesamt gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßen. Durch Verhängung der Ordnungsmaßnahme soll zukünftiger Schaden im Ansehen der PIRATEN abgewendet werden.

Beisitzer Alexander Reintzsch, der bereits im vergangenen Jahr der politische Geschäftsführer in NRW war, wird seine Aufgaben bis auf weiteres übernehmen.

Quellen:
[1] § 4 Landessatzung: http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung#.C2.A7_4_.E2.80.93_Ordnungsma.C3.9Fnahmen
[2] § 6b(2) Landessatzung: http://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Satzung#.C2.A7_6b_.E2.80.93_Der_Landesvorstand
[3] § 6(1) Bundessatzung: http://www.piratenpartei.de/partei/satzung/

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