An alle Schatzmeister und Vorstände unserer Gliederungen:
Reisekosten von Mitgliedern zu Parteitagen sind KEINE Ausgaben für allgemeine politische Arbeit. Sie sind Kosten für die Wahrnehmung der eigenen Mitgliedsrechte, die in der Regel nicht erstattungsfähig sind.
Zur steuerlichen Anerkennung von Verzichtsspenden aus solchen Reisekosten gibt es ein einschlägiges Urteil des Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 04.03.2014 AZ 6 […]
weiterlesen