Am 6.4. wird in Frankfurt ein gemeinnütziger Verein gegründet, der die parteinahe Stiftung der Piratenpartei darstellen soll. Über die Anerkennung wird laut Umlaufbeschluß des Bundesvorstandes ein Bundesparteitag entscheiden.
Aus der dort tagenden Mitgliederversammlung soll eine Vorstand sowie einen Verwaltungsrat gewählt werden. Für den Verwaltungsrat (eine Art Kontrollgremium) dürfen nur Personen kandidieren, die von einem Landesverband […]
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